Wie können Sie
helfen?
Als Privatperson:
Verzichten Sie doch einfach mal bei Ihrem Geburtstag
oder Jubiläum auf Geschenke und wünschen Sie sich
statt dessen, dass Ihre Gäste den entsprechenden
Betrag an die Neue Tierhilfe spendet. Sie können
z.B. bei Ihrer Feier ein großes Glasbehältnis
aufstellen, wo die Gäste ihre Spende hineinwerfen
können.
Wie oft bekommt man
etwas geschenkt, das man eigentlich gar nicht
gebrauchen kann oder das einem nicht gefällt. Der
Schenker muss sich den Kopf über ein Geschenk
zerbrechen und hat den Aufwand des Besorgens. Beides
entfällt zugunsten eines guten Zwecks - das Geld,
das man sowieso ausgegeben hätte, kommt da an, wo es
dringend gebraucht wird!
Als Unternehmen:
Verzichten Sie doch einfach mal bei einer
Weihnachtsaktion auf ein Kundengeschenk und spenden
Sie den dafür vorgesehenen Betrag an die Neue
Tierhilfe. Mit einem Eindruck in Ihrer
Weihnachtskarte unterrichten Sie Ihre
Geschäftspartner über diese Aktion.
Oder verzichten Sie
bei Ihrem Firmenjubiläum auf Geschenke Ihrer
Geschäftspartner und wünschen sich statt dessen,
dass diese den entsprechenden Betrag an die Neue
Tierhilfe spenden. Der Aufwand für alle Parteien ist
deutlich geringer - der Nutzen für die Tiere dafür
um so größer!
Schenkung und Erbschaft:
Eine Schenkung
oder Erbschaft zugunsten hilfebedürftiger Tiere ist
eine wichtige und weitreichende Entscheidung des
Herzens. Wir möchten Ihnen einen möglichen Weg
zeigen, wie Ihr letzter Wille dort hilft, wo Ihre
Unterstützung dringend gebraucht wird.
Wie oft müssen wir
erleben, dass ein geliebtes Tier, das jahrelang
seinem Menschen treu ergeben war und ihm oftmals die
einzige Freude und Ansprache war, von den so
genannten Erben postwendend im Tierheim abgegeben
wird, sobald der Mensch verstorben ist. Nicht genug,
dass auch das Tier trauert. Nein, es darf nicht
einmal in seiner gewohnten Umgebung bleiben oder bei
vertrauten Menschen. Der Hund oder die Katze - meist
auch schon im fortgeschrittenen Alter - wird einfach
abgeschoben. Das Haus oder das Bankkonto ist jedoch
herzlich willkommen.
Das haben sich die
Menschen sicherlich zu Lebzeiten nicht so
vorgestellt! Deshalb bauen Sie vor: Machen Sie auf
jeden Fall ein Testament, das auch bestimmt, was mit
Ihrem Tier nach Ihrem Tod wird. In Deutschland
können Tiere nicht erben - aber ein Erbe kann an ein
Tier geknüpft sein. Stellen Sie bereits zu Lebzeiten
sicher, dass Ihr Tier versorgt ist, wenn Sie einmal
nicht mehr da sein sollten.
Patenschaft:
Wir haben immer Tiere, die nicht mehr vermittelbar
sind oder bei uns auf dem Tierhof Ihren Lebensabend
genießen dürfen. Auch diese Tiere müssen essen und
brauchen aufgrund ihres oftmals fortgeschrittenen
Alters vermehrt einen Tierarzt oder tägliche
Medikamente. Diesen Tieren können Sie helfen, indem
Sie eine Patenschaft übernehmen. Sie können z.B. für
ein Tier die monatlichen Futterkosten übernehmen
oder die Tierarztrechnungen für dieses Tier
bezahlen. Oder Sie können einfach monatlich als
Dauerauftrag einen gewissen Betrag spenden, der dann
für die Gnadenbrot-Tiere verwendet wird.
Patenschaft für
ein bestimmtes Tier: Wir halten Sie
über Ihren Schützling auf dem Laufenden und schicken
Ihnen einen Bericht pro Jahr über das Tier, für
welches Sie eine Patenschaft übernommen haben, sowie
unsere Tierschutzpost
ð
Tierpatenschaft
Futterpatenschaft: Sie übernehmen
eine Patenschaft für die allgemeinen Futter- und
sonstigen Kosten unserer Schützlinge. Als Dankeschön
erhalten Sie unsere Tierschutzpost zugeschickt
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Patenschaftsübernahme
Mitgliedschaft:
Unterstützen Sie uns aktiv oder passiv durch eine
Mitgliedschaft ab 20 Euro Jahresbeitrag. Ein
Beitrag, der wirklich gut angelegt ist!
Es gibt viele Wege, für die Tiere etwas Gutes zu tun
- man muss es nur tun!