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„Dass einmal das Wort „Tierschutz“
erfunden werden musste,
ist eine der blamabelsten Angelegenheiten
menschlicher Entwicklung.“
(Theodor Heuss)
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Inhaltsverzeichnis |
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Fragen, die Sie sich selbst stellen
sollten, bevor Sie ein Tier zu sich nehmen |
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Falls Sie in Miete wohnen: Erlaubt Ihr Vermieter die
Haltung von Tieren? |
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Sind alle im Haushalt lebenden Personen mit dem Tier
einverstanden? |
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Leiden Sie oder eine im Haushalt lebende Person an einer
Tierallergie? |
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Haben Sie eine Urlaubsbetreuung für das Tier? |
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Was passiert mit dem Tier, wenn Sie krank werden oder es
aus anderen Gründen nicht mehr versorgen können? |
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Ist Ihnen bewusst, dass es bei der Haltung des Tieres zu
Schäden an der Wohnungseinrichtung usw. kommen kann - und sind Sie bereit,
dieses zu tolerieren? |
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Sind Sie finanziell in der Lage, dem Tier artgerechtes
Futter, Zubehör und Tierarztbesuche zu ermöglichen? Auch eine
Haftpflichtversicherung sollte in Ihrem eigenen Interesse abgeschlossen
werden. |
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Ist Ihr Wohnraum groß genug, um dem Tier genügend
Bewegungsfreiraum zu bieten? |
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Haben Sie genügend Erfahrung im Umgang mit der Tierart und
Rasse des Tieres oder sind Sie bereit, sich dieses Wissen anzueignen? |
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Gibt es weitere Tiere in Ihrem Haushalt? Wenn ja, sind
diese Tiere mit einem weiteren Tier "einverstanden"? |
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Sind Sie berufstätig? Wenn ja, wie lange muss das Tier
alleine sein bzw. wer versorgt das Tier in dieser Zeit? |
All diese Fragen sollten im Sinne des Tieres beantwortet
werden können. Die Entscheidung, einem Tier ein Zuhause zu geben, hat viele
Jahre Konsequenzen für Ihr weiteres Leben. Dies sollten Sie vorher bedenken,
denn alles andere wäre dem Tier gegenüber äußerst unfair. Es ist auch
Tierschutz zu erkennen, dass man lieber kein Tier nimmt, weil es die
Lebensumstände nicht zulassen.
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| Schutzvertrag
Jedem Tier, das vom Tierhof bzw. unseren Pflegestellen in ein
neues Zuhause vermittelt wird, möchten wir ein gewisses Maß an Sicherheit
mitgeben. Die meisten Tiere, die bei uns landen, hatten keine allzu schöne
Vergangenheit und wir möchten sicherstellen, dass sich zumindest die Zukunft
für diese Tiere besser gestaltet. Deshalb machen wir auch grundsätzlich für
jedes Tier vorher eine Platzkontrolle. Um die Tiere auch rechtlich
abzusichern, vermitteln wir kein Tier ohne Schutzvertrag.
Hier sind unsere Vertragsbedingungen (Originaltext):
Sie unterschreiben dafür, dass
heute ein Tier der Neuen Tierhilfe e. V. in Ihren Besitz übergeht.
Sie verpflichten sich, das Tier so zu halten und zu pflegen, dass dieses
Tier wenigstens einmal im Jahr zum Tierarzt gebracht wird, um sämtliche
Impfungen zu bekommen. Sie werden verpflichtet, die für das Tier
entstehenden Kosten zu übernehmen.
Ebenfalls werden Sie verpflichtet,
das Tier nicht zu quälen, nicht in einem Zwinger oder an der Kette zu
halten, auch nicht mit dem Tier zu züchten.
Hunde und Katzen, die noch nicht
kastriert sind, sind innerhalb von 6 Monaten kastrieren zu
lassen.
Der Nachweis ist zu erbringen durch
Bescheinigung eines Tierarztes (einschließlich Täto/Chip-Nr.).
Bei Verstoß gegen das Zuchtverbot
muss auf Verlangen der gesamte Wurf der Neuen Tierhilfe e.V.
kostenlos übergeben werden und es ist eine Vertragsstrafe von 500,- €
(fünfhundert) zu zahlen.
Sie verpflichten sich, das Tier
keinem Dritten zu übergeben, also weder zu verschenken noch zu verkaufen.
Die Neue Tierhilfe e. V.
verpflichtet sich, bei Unmöglichwerden der Tierhaltung, z. B. bei schwerer
Krankheit des Übernehmers, das Tier zurückzunehmen.
Die gezahlte Schutzgebühr verfällt bei Rückgabe
des Tieres, da die Neue Tierhilfe e. V.
unter Umständen hohe Kosten für eine erneute Vermittlung des Tieres
aufwenden muss.
Wenn dieses Tier sterben oder
entlaufen sollte, sind Sie verpflichtet, dies der Neuen Tierhilfe e. V.
zu melden. Die Haftung für das Tier geht bei Übergabe auf Sie über.
Sie sind damit einverstanden, dass
eine Beauftragte/ein Beauftragter sich auch unangemeldet von der
vertragsgerechten Haltung des übernommenen Tieres überzeugt. Liegt eine
vertragsgerechte Haltung nicht vor, so ist eine Beauftragte/ein Beauftragter
berechtigt das Tier ohne Entschädigung abzuholen. Dieses Recht besteht auch,
wenn sonstige erhebliche Abweichungen von den bei der Übergabe
vorausgesetzten Haltungsbedingungen festgestellt werden, insbesondere dann,
wenn wesentliche Umstände arglistig vorgespiegelt oder verschwiegen wurden.
Die Übernahme des Tieres erfolgt ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens
des Übergebers auf den Gesundheitszustand oder ähnliches. Sie wurden über
die bisherigen Behandlungen in Kenntnis gesetzt. Etwaige Tierarztkosten (keine
Routineuntersuchungen, Unfälle etc.) werden
nur nach Rücksprache
in den ersten 8 Tagen nach Übernahme des Tieres von der
Neuen Tierhilfe e.V.
übernommen.
Mündliche Abreden neben diesem Vertrag haben keinerlei Gültigkeit.
Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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| Schutzgebühr
Nicht selten bekommen wir zu hören: "Warum sollen wir
eine Schutzgebühr bezahlen! Sie sollten doch eigentlich froh sein, dass wir
ein Tier vom Tierschutz nehmen..."
Diese Menschen haben nicht verstanden, dass Tierschutz nicht nur eine
romantische Vorstellung ist, sondern gnadenlos Geld kostet. Wir erhalten
keinerlei Unterstützung von Bund, Land oder Gemeinde. Wir finanzieren uns
ausschließlich über Spenden, Mitgliedsbeiträge und Schutzgebühren.
Unser Tierhof ist eine großartige Einrichtung, die auch erhalten werden
will. Wir haben jeden Monat enorme Kosten nicht nur für Futter und Tierarzt,
sondern auch beträchtliche Ausgaben für Heizung, Wasser und Strom. Es
fallen hohe Müllgebühren an, denn die Tiere fressen nicht nur,
sondern "entsorgen" auch wieder. Dazu kommen Unmengen an Waschmittel, denn
unsere Waschmaschine läuft fast rund um die Uhr sowie
Reinigungsmittel für das tägliche Putzen der Hunde- und
Katzenzimmer. Nicht zu vergessen all die Medikamente, die die Tiere
brauchen. Allein für die jährlichen Tierarztkosten könnte man sich locker
einen Mercedes der E-Klasse kaufen. Und wie gesagt - das alles ohne jegliche
öffentliche Unterstützung. Viele Tiere, die wir aufnehmen, sind erkrankt
und bedürfen einer oder mehrerer Behandlungen, bis sie wieder gesund sind.
Andere brauchen teure Operationen und/oder andere Therapien. Alle Tiere
brauchen Futter - manche davon teures Spezialfutter. Dies alles wird uns
nicht geschenkt, sondern jede Tierarztrechnung, jede Futterrechnung, jede
Strom- und Wasserrechnung und jeder Tank Heizöl muss bezahlt werden!
Unsere Tiere sind alle geimpft und entwurmt. Hunde sind gechipt und besitzen
den Internationalen Heimtierausweis. Wenn sie das entsprechende Alter haben
sind sie auch kastriert. Katzen sind kastriert, sofern sie das entsprechende
Alter haben und dann auch tätowiert. Jeder kann sich bei Tierärzten
erkundigen, was Impfungen, Chips und Kastrationen kosten. Er wird dann die
Erfahrung machen, dass er mit der Schutzgebühr vergleichsweise günstig
fährt. Kein Tierschutzverein kann darauf verzichten, eine solche zu erheben.
Wer der Meinung ist, (sinnvolles) Impfen und Kastrieren sei unnötig, ist
nicht unser Partner und sollte sich die Anschaffung eines Tieres gut
überlegen. Doch jeder, der rechnen kann, merkt schnell, dass die
Schutzgebühr die Kosten nie und nimmer deckt. Außerdem wird diese das
Geringste sein, was Sie finanziell für Ihren vierbeinigen Freund im Laufe
Ihres Zusammenlebens investieren müssen. Tierhaltung kostet immer Geld – in
der Familie, die vielleicht ein bis zwei Tiere hat oder im Tierschutz, wo es
halt „ein bisschen mehr sein darf“. Auf jeden Fall ist dieses Geld gut
angelegt: Sie bekommen es jeden Tag in Form von Liebe und Zuneigung verzinst
und haben ein wenig dazu beigetragen, dass der Tierschutzgedanke weiter
leben kann. Dafür danken wir und unsere Schützlinge Ihnen ganz herzlich.
Unsere Schutzgebühren betragen:
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Hund 270 Euro |
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Kätzin
140 Euro |
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Kater 130
Euro |
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