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Hunde Katzen Kleintiere

 

„Dass einmal das Wort „Tierschutz“ erfunden werden musste,
ist eine der blamabelsten Angelegenheiten menschlicher Entwicklung.“

(Theodor Heuss)

Inhaltsverzeichnis
Aufzählung Fragen, die Sie sich selbst stellen sollten, bevor Sie ein Tier zu sich nehmen
Aufzählung Schutzvertrag
Aufzählung Schutzgebühr

Fragen, die Sie sich selbst stellen sollten, bevor Sie ein Tier zu sich nehmen
Aufzählung Falls Sie in Miete wohnen: Erlaubt Ihr Vermieter die Haltung von Tieren?
Aufzählung Sind alle im Haushalt lebenden Personen mit dem Tier einverstanden?
Aufzählung Leiden Sie oder eine im Haushalt lebende Person an einer Tierallergie?
Aufzählung Haben Sie eine Urlaubsbetreuung für das Tier?
Aufzählung Was passiert mit dem Tier, wenn Sie krank werden oder es aus anderen Gründen nicht mehr versorgen können?
Aufzählung Ist Ihnen bewusst, dass es bei der Haltung des Tieres zu Schäden an der Wohnungseinrichtung usw. kommen kann - und sind Sie bereit, dieses zu tolerieren?
Aufzählung Sind Sie finanziell in der Lage, dem Tier artgerechtes Futter, Zubehör und Tierarztbesuche zu ermöglichen? Auch eine Haftpflichtversicherung sollte in Ihrem eigenen Interesse abgeschlossen werden.
Aufzählung Ist Ihr Wohnraum groß genug, um dem Tier genügend Bewegungsfreiraum zu bieten?
Aufzählung Haben Sie genügend Erfahrung im Umgang mit der Tierart und Rasse des Tieres oder sind Sie bereit, sich dieses Wissen anzueignen?
Aufzählung Gibt es weitere Tiere in Ihrem Haushalt? Wenn ja, sind diese Tiere mit einem weiteren Tier "einverstanden"?
Aufzählung Sind Sie berufstätig? Wenn ja, wie lange muss das Tier alleine sein bzw. wer versorgt das Tier in dieser Zeit?

All diese Fragen sollten im Sinne des Tieres beantwortet werden können. Die Entscheidung, einem Tier ein Zuhause zu geben, hat viele Jahre Konsequenzen für Ihr weiteres Leben. Dies sollten Sie vorher bedenken, denn alles andere wäre dem Tier gegenüber äußerst unfair. Es ist auch Tierschutz zu erkennen, dass man lieber kein Tier nimmt, weil es die Lebensumstände nicht zulassen.

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Schutzvertrag

Jedem Tier, das vom Tierhof bzw. unseren Pflegestellen in ein neues Zuhause vermittelt wird, möchten wir ein gewisses Maß an Sicherheit mitgeben. Die meisten Tiere, die bei uns landen, hatten keine allzu schöne Vergangenheit und wir möchten sicherstellen, dass sich zumindest die Zukunft für diese Tiere besser gestaltet. Deshalb machen wir auch grundsätzlich für jedes Tier vorher eine Platzkontrolle. Um die Tiere auch rechtlich abzusichern, vermitteln wir kein Tier ohne Schutzvertrag.

Hier sind unsere Vertragsbedingungen (Originaltext):

Sie unterschreiben dafür, dass heute ein Tier der Neuen Tierhilfe e. V. in Ihren Besitz übergeht. Sie verpflichten sich, das Tier so zu halten und zu pflegen, dass dieses Tier wenigstens einmal im Jahr zum Tierarzt gebracht wird, um sämtliche Impfungen zu bekommen. Sie werden verpflichtet, die für das Tier entstehenden Kosten zu übernehmen. 

Ebenfalls werden Sie verpflichtet, das Tier nicht zu quälen, nicht in einem Zwinger oder an der Kette zu halten, auch nicht mit dem Tier zu züchten.

Hunde und Katzen, die noch nicht kastriert sind, sind innerhalb von   6    Monaten kastrieren zu lassen.

Der Nachweis ist zu erbringen durch Bescheinigung eines Tierarztes (einschließlich Täto/Chip-Nr.).

Bei Verstoß gegen das Zuchtverbot muss auf Verlangen der gesamte Wurf der Neuen Tierhilfe e.V. kostenlos übergeben werden und es ist eine Vertragsstrafe von  500,- € (fünfhundert) zu zahlen.

Sie verpflichten sich, das Tier keinem Dritten zu übergeben, also weder zu verschenken noch zu verkaufen.

Die Neue Tierhilfe e. V. verpflichtet sich, bei Unmöglichwerden der Tierhaltung, z. B. bei schwerer Krankheit des Übernehmers, das Tier zurückzunehmen. Die gezahlte Schutzgebühr verfällt bei Rückgabe des Tieres, da die Neue Tierhilfe e. V. unter Umständen hohe Kosten für eine erneute Vermittlung des Tieres aufwenden muss.

Wenn dieses Tier sterben oder entlaufen sollte, sind Sie verpflichtet, dies der Neuen Tierhilfe e. V. zu melden. Die Haftung für das Tier geht bei Übergabe auf Sie über.

Sie sind damit einverstanden, dass eine Beauftragte/ein Beauftragter sich auch unangemeldet von der vertragsgerechten Haltung des übernommenen Tieres überzeugt. Liegt eine vertragsgerechte Haltung nicht vor, so ist eine Beauftragte/ein Beauftragter berechtigt das Tier ohne Entschädigung abzuholen. Dieses Recht besteht auch, wenn sonstige erhebliche Abweichungen von den bei der Übergabe vorausgesetzten Haltungsbedingungen festgestellt werden, insbesondere dann, wenn wesentliche Umstände arglistig vorgespiegelt oder verschwiegen wurden.

Die Übernahme des Tieres erfolgt ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens des Übergebers auf den Gesundheitszustand oder ähnliches. Sie wurden über die bisherigen Behandlungen in Kenntnis gesetzt. Etwaige Tierarztkosten (keine Routineuntersuchungen, Unfälle etc.)  werden nur nach Rücksprache in den ersten 8 Tagen nach Übernahme des Tieres  von der Neuen Tierhilfe e.V. übernommen.

Mündliche Abreden neben diesem Vertrag haben keinerlei Gültigkeit.

Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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Schutzgebühr

Nicht selten bekommen wir zu hören: "Warum sollen wir eine Schutzgebühr bezahlen! Sie sollten doch eigentlich froh sein, dass wir ein Tier vom Tierschutz nehmen..."

Diese Menschen haben nicht verstanden, dass Tierschutz nicht nur eine romantische Vorstellung ist, sondern gnadenlos Geld kostet. Wir erhalten keinerlei Unterstützung von Bund, Land oder Gemeinde. Wir finanzieren uns ausschließlich über Spenden, Mitgliedsbeiträge und Schutzgebühren.

Unser Tierhof ist eine großartige Einrichtung, die auch erhalten werden will. Wir haben jeden Monat enorme Kosten nicht nur für Futter und Tierarzt, sondern auch beträchtliche Ausgaben für Heizung, Wasser und Strom. Es fallen hohe Müllgebühren an, denn die Tiere fressen nicht nur, sondern "entsorgen" auch wieder. Dazu kommen Unmengen an Waschmittel, denn unsere Waschmaschine läuft fast rund um die Uhr sowie Reinigungsmittel für das tägliche Putzen der Hunde- und Katzenzimmer. Nicht zu vergessen all die Medikamente, die die Tiere brauchen. Allein für die jährlichen Tierarztkosten könnte man sich locker einen Mercedes der E-Klasse kaufen. Und wie gesagt - das alles ohne jegliche öffentliche Unterstützung.

Viele Tiere, die wir aufnehmen, sind erkrankt und bedürfen einer oder mehrerer Behandlungen, bis sie wieder gesund sind. Andere brauchen teure Operationen und/oder andere Therapien. Alle Tiere brauchen Futter - manche davon teures Spezialfutter. Dies alles wird uns nicht geschenkt, sondern jede Tierarztrechnung, jede Futterrechnung, jede Strom- und Wasserrechnung und jeder Tank Heizöl muss bezahlt werden!

Unsere Tiere sind alle geimpft und entwurmt. Hunde sind gechipt und besitzen den Internationalen Heimtierausweis. Wenn sie das entsprechende Alter haben sind sie auch kastriert. Katzen sind kastriert, sofern sie das entsprechende Alter haben und dann auch tätowiert. Jeder kann sich bei Tierärzten erkundigen, was Impfungen, Chips und Kastrationen kosten. Er wird dann die Erfahrung machen, dass er mit der Schutzgebühr vergleichsweise günstig fährt. Kein Tierschutzverein kann darauf verzichten, eine solche zu erheben.

Wer der Meinung ist, (sinnvolles) Impfen und Kastrieren sei unnötig, ist nicht unser Partner und sollte sich die Anschaffung eines Tieres gut überlegen. Doch jeder, der rechnen kann, merkt schnell, dass die Schutzgebühr die Kosten nie und nimmer deckt. Außerdem wird diese das Geringste sein, was Sie finanziell für Ihren vierbeinigen Freund im Laufe Ihres Zusammenlebens investieren müssen. Tierhaltung kostet immer Geld – in der Familie, die vielleicht ein bis zwei Tiere hat oder im Tierschutz, wo es halt „ein bisschen mehr sein darf“. Auf jeden Fall ist dieses Geld gut angelegt: Sie bekommen es jeden Tag in Form von Liebe und Zuneigung verzinst und haben ein wenig dazu beigetragen, dass der Tierschutzgedanke weiter leben kann. Dafür danken wir und unsere Schützlinge Ihnen ganz herzlich.

Unsere Schutzgebühren betragen:
 
Aufzählung Hund 270 Euro
Aufzählung Kätzin 140 Euro
Aufzählung Kater 130 Euro

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Aktualisiert: 23.10.2010